Kinderrecht des Monats Juli

Von Kinderrechte Redaktion

 

Artikel 16 UN – Kinderrechtskonvention:

(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.

(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Das bedeutet:

Kinder haben das Recht auf einen Bereich, in dem sie ungestört einfach nur sie selbst sein können. Jeder Mensch möchte seinen eigenen, ganz persönlichen Bereich haben. Jeder möchte manchmal allein sein, die Türe hinter sich zu machen und in Ruhe seinen Gedanken nachhängen, in Ruhe eine Nachricht schreiben oder beispielsweise etwas in seinem Tagebuch notieren. Außerdem muss es die Sicherheit geben, dass niemand diese Privatsphäre verletzt, indem fremde Sachen durchwühlt oder fremde Dinge gesehen werden, die niemand anderen etwas angehen. Dieses Recht ist Kindern nicht verwehrt und muss auch gegenüber den jüngsten unserer Gesellschaft eingehalten werden. Das trifft auch auf Briefe oder Computerinhalte der Kinder und Jugendlichen zu.

Wieso ist dieses Recht in der heutigen Zeit wichtig?

In Zeiten, in denen die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Österreich ein Handy besitzt, sollte das Ziel der Eltern keine lückenlose Überwachung der Endgeräte sein. Ganz im Gegenteil – der digitale Raum ist nicht vom Recht auf Privatsphäre ausgeschlossen. Kinder und Jugendliche sollten daher den verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy lernen, ohne von den Eltern ständig überwacht zu werden.

Besonders in den letzten Monaten mussten viele Familien gemeinsam auf engstem Raum, in den eigenen vier Wänden, die Schule besuchen, arbeiten und leben. Hier ist die Gewährleistung der Privatsphäre in Form von Rückzugsorten für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen besonders wichtig.